Monika Schraufstetter, Kleinabenberg D6, 91183 Abenberg,
AGB für den Ferienbauernhof Schraufstetter
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Ferienwohnungen und Apartments
Liebe Gäste!
Bevor Sie unsere Ferienwohnungen mieten möchten, sollen Sie sich die Zeit für diese Zeilen nehmen!
Da wir alle wissen, von welcher Bedeutung heutzutage ein gelungener Urlaub ist, haben wir versucht, alle
notwendigen Voraussetzungen hierfür zu schaffen. Dazu gehören auch klare rechtliche Regeln, die in Anlehnung
an die Reise- und Zahlungsbedingungen der Reiseveranstalter niedergelegt sind.
Für die Anmietung einer unserer Ferienwohnung:
§ 1 Mietgegenstand und Schlüssel:
1.1 Der Vermieter vermietet an den Mieter die in der beigefügten verbindlichen Buchungsbestätigung näher
bezeichnete Unterkunft für die in der Bestätigung angeführten Zeit und angegebene Personenzahl.
1.2 Das Mietobjekt ist vollständig eingerichtet und möbliert.
1.3 Bei nicht zufrieden stellender Reinigung hat der Gast das Recht auf Nachbesserung, wenn er dies bei Ankunft
unverzüglich mitteilt.
1.4 Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit 1-2 Haustür-/Wohnungsschlüssel.
§ 2 Mietzeit, An-und Abreise:
2.1 Das Mietobjekt wird für die Zeit, die in der verbindlichen Buchungsbestätigung genau bezeichnet ist, an den
Mieter vermietet.
2.2 Das Mietobjekt kann am Anreisetag ab 14:00 Uhr bezogen werden.
2.3 Frühere oder spätere Anreisezeit ist zuvor mit dem Vermieter zu klären. Bitte beachten Sie, dass es, aufgrund
von
Reinigungsarbeiten oder der Abreise der Gäste, vereinzelt zu Verzögerungen beim Bezug Ihrer
Ferienwohnung
kommen kann.
2.4 Am Abreisetag verlässt der Mieter die Ferienwohnung bis spätestens 10:00 Uhr.
2.5 Sollten Sie die Unterkunft am Abreisetag aufgrund eines wichtigen Grundes länger bewohnen wollen, so
klären Sie
dies bitte vor Ort mit dem Vermieter ab.
§ 3 Mietpreis und Zahlungsweise:
3.1 Der komplette Mietpreis ist in der beigefügten verbindlichen Buchungsbestätigung konkret aufgeschlüsselt.
3.2 Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen
Zustand
an den Vermieter zu übergeben und die Schlüssel an den Vermieter auszuhändigen bzw. auf Anweisung des
Vermieters im Objekt zu lassen.
3.3 Bezahlung:
Die Bezahlung erfolgt bei Abreise, falls dies nicht gewünscht wird, ist dies mit dem Vermieter abzuklären.
3.4 Haustiere:
Durch die immer mehr auftretenden Allergien sind Haustiere nicht gestattet.
3.5 Rauchen:
Bitte beachten Sie, dass das Rauchen innerhalb der Räume nicht gestattet ist.
§ 4 Stornierung und Aufenthaltsabbruch:
4.1 Storniert ( kündigt ) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in
den
Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten
Aufwendungen
die folgenden anteiligen Mieten ( ausschließlich der Endreinigung ) zu entrichten, sofern eine anderweitige Ver-
mietung nicht möglich ist.
4.2 Erfolgt keine Kündigung und der Mieter reist nicht an, gelten die gleiche Bedingungen. Es ist empfehlenswert
eine
Reiserücktrittversicherung abzuschließen.
Kündigung / Stornierung:
Bei einem Rücktritt bis zum 55. Tag vor Mietbeginn 20%
Bei einem Rücktritt vom 54. bis 35. Tag vor Mietbeginn 50%
Bei einem Rücktritt vom 34. bis 15. Tag vor Mietbeginn 75%
Bei einem Rücktritt vom 14. Tag bis zum Tag vor Mietbeginn 100%
des Gesamtpreises.
Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
4.3 Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
4.4 Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der
Erklärung
bei dem Vermieter. Die Kontaktdaten finden Sie sowohl auf unseren Briefköpfen, als auch auf unserer
Webseite.
§ 5 Haftung und Pflichten des Mieters:
5.1 Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu
behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten.
5.2 Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjektes, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände
im
Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen. Bei Schlüsselverlust sind die Kosten der
Wiederbeschaffung zu
ersetzen. Handelt es sich um einen Sicherheitsschlüssel, ist ein Pauschalbetrag von 200,00 € fällig.
5.3 Eventuelle vorgefundene Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
5.4 Werden durch Mieter Schäden am Gebäude oder Mobiliar verursacht, ist der eingetretene Schaden zu
ersetzen.
§ 6 Gerichtsstand:
6.1 Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten
ist Schwabach.Es gilt das deutsche Recht.